Kosten

Üblicherweise werden bei gesetzlich versicherten Paaren sämtliche Kosten der notwendigen Diagnostik und Therapie von den Krankenkassen übernommen.

GKV-Patienten

GKV Versicherte (Gesetzliche Krankenversicherung) müssen vor Beginn der Verfahren der künstlichen Befruchtung die Kostenübernahme einholen. Üblicherweise gilt diese dann 1 Jahr.

PKV-Patienten

PKV Versicherte sind nicht verpflichtet, vor Behandlungsbeginn eine Kostenübernahme einzuholen, es empfiehlt sich jedoch zumindest bei den kostenintensiven Behandlung wie IVF und ICSI.

Selbstzahler

Selbstzahler sind GKV- oder PKV-Patienten, bei denen eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse nicht in Frage kommt, oder auch Privatpatienten ohne Kostenübernahmemöglichkeit durch ihre private Krankenversicherung.

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