Kosten
Üblicherweise werden bei gesetzlich versicherten Paaren sämtliche Kosten der notwendigen Diagnostik und Therapie von den Krankenkassen übernommen.
Üblicherweise werden bei gesetzlich versicherten Paaren sämtliche Kosten der notwendigen Diagnostik und Therapie von den Krankenkassen übernommen.
GKV Versicherte (Gesetzliche Krankenversicherung) müssen vor Beginn der Verfahren der künstlichen Befruchtung die Kostenübernahme einholen. Üblicherweise gilt diese dann 1 Jahr.
PKV Versicherte sind nicht verpflichtet, vor Behandlungsbeginn eine Kostenübernahme einzuholen, es empfiehlt sich jedoch zumindest bei den kostenintensiven Behandlung wie IVF und ICSI.
Selbstzahler sind GKV- oder PKV-Patienten, bei denen eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse nicht in Frage kommt, oder auch Privatpatienten ohne Kostenübernahmemöglichkeit durch ihre private Krankenversicherung.