Fertilitätsreserve?

8. Dezember 2010

Fertilitätsreserve?

Seit einigen Jahren werden zunehmend vor Krebsbehandlungen Zellen eingefroren, um es den Betroffenen zu ermöglichen, nach überstandener Therapie Nachkommen zu zeugen. Am Längsten wird dies bei Samenzellen durchgeführt. Später kamen auch befruchtete Eizellen und Embryonen dazu. Jedoch war das Einfrieren von Eizellen eher nur im befruchteten Zustand möglich, da sie dann relativ unempfindlich sind. So eine Frau sich vor einer Krebstherapie Eizellen konservieren lassen wollte, war dies dann möglich, wenn sie sich in einer stabilen Beziehung mit einem Mann befand, so daß per IVF Eizellen herangezüchtet werden konnten, die dann mit den Spermien des Partners befruchtet – und schließlich gefrierkonserviert werden konnten. Frauen ohne Partner hatten das Nachsehen, da unbefruchtete Eizellen nur wenig gefrierresistent waren.

Spätestens seitdem es mit der Vitrifikation ein Einfrierverfahren gibt, worunter die betroffenen Zellen nicht oder nur wenig Schaden nehmen, hat sich dies grundlegend geändert. Bekannterweise wird die Chance einer Schwangerschaft mit zunehmendem Alter der Frau immer geringer. In deutschen Großstädten ist inzwischen jede 2. Mutter bei Geburt ihres ersten Kindes älter als 35 Jahre.

Dies liegt unter anderem an der sich verringernden Qualität der Eizellen. Eingefrorene Eizellen einer 32-Jährigen führen, auch nach einer Gefrierlagerung über Jahre, zu einer höheren Schwangerschaftswahrscheinlichkeit, als die frischen Eizellen einer 42-Jährigen. Warum sollte Frau sich dann nicht Anfang 30 einige ihrer Eizellen entnehmen lassen, um sich eine „Fruchtbarkeitsreserve“ anzulegen?

Nun wird in verschiedenen Fach- und Laienkreisen diskutiert, ob man nicht das Einfrieren von Frauen reglementieren sollte, um zu verhindern, dass Eingriffe auch ohne medizinische Notwendigkeit durchgeführt werden. Immerhin muß sich die betreffende Frau, um mehrere Eizellen heranwachsen zu lassen, (mehrfach) einer Hormontherapie unterziehen. Auch die Gewinnung ist nicht vollkommen ungefährlich, da die Eizellen ja per vaginaler Follikelpunktion gewonnen werden müssen.

Aus Frauenarzt 51-2010:

„In den Niederlanden haben sich zwei Fachgesellschaften (Gesell. Für Gynäkologie und Gebh. Und Gesellsch. F. Klinische Embryologie) dafür ausgesprochen, daß Frauen ihre Eizellen, auch ohne vorliegenden medizinischen Grund (z.B. vor Krebsbehandlung) einfrieren lassen dürfen, um später zu einem selbst gewählten Zeitpunkt schwanger werden zu können.

Hierbei wurde aber eine Altersobergrenze von 45 Jahren für die Befruchtung und Einpflanzung der Zellen empfohlen.“